Seit dem 01.10.2017 gilt ein gesetzlich vorgegebenes Entlassungsmanagement. Wir fragen Sie, als unsere Patientinnen und Patienten, dazu nach Ihrem Wunsch und gehen auf mögliche erforderliche Nachbehandlungen und andere Versorgungsmöglichkeiten ein. Unsere Aufnahmeformulare haben wir dazu wie folgt ergänzt:
KHJ Rahmenvertrag Entlassmanagement
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