Mit einer Überweisung durch Ihre Ärztin/Ihren Arzt übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine zweite Meinung (engl.: second opinion). Wünschen Sie eine Begutachtung oder eine persönliche Beratung ohne Überweisung, werden wir Ihnen unsere Bemühungen nach der Gebührenordnung für Ärzte in Rechnung stellen.
Zur Terminvereinbarung rufen Sie uns bitte an: Tel. 040 – 44 190 500.
Informationen zur Zweitmeinung in der Medizin
Muss man operieren, kann man operieren, sollte man operieren? – Diese Fragen beschäftigen viele Ärzte und Patienten jedes Jahr. Die richtige Diagnosestellung ist Voraussetzung für die geeignete Therapie. 90% der Patienten sind für eine Zweitmeinung. Der Gesetzgeber hat diese für gesetzlich Versicherte zum Rechtsanspruch erhoben. Grundsätzlich können Patienten bei geplanten Eingriffen (welche Eingriffe das sein werden, ist noch unklar. Darüber wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erst in der zweiten Jahreshälfte 2017 entscheiden) eine Diagnose oder die Notwendigkeit für eine Operation durch einen zweiten Arzt absichern lassen. Auch Krankenkassen haben ein Interesse an Zweitmeinungen. Sie hoffen, dadurch unnötige Eingriffe zu vermeiden.
Anders sieht das bei der Bewertung pathologischer Befunde aus. So geschieht es bei einem Modellprojekt der AOK Bayern, das Peter Krase, Ressortleiter für das Leistungsmanagement der Kasse, vorstellte. Gemeinsam mit der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) bietet die Krankenkasse ein digitales Zweitmeinungsverfahren an. AOK-Versicherte aus ganz Bayern mit einem Krebsbefund können ihre Werte und Bilder an die Spezialisten in der Uniklinik schicken, damit diese die Aussage des ersten Arztes überprüfen. Obwohl es auch die AOK-Versicherten mit fast 90% für wichtig erachten, eine zweite Meinung einzuholen, wird das Angebot nur wenig genutzt. Trotz aufwändiger Informations- und Kommunikationsmaßnahmen haben in den letzten drei Jahren nur 300 Versicherte von dem Angebot Gebrauch gemacht. Juristen und Ärzte des gleichnamigen AWMF-Arbeitskreises erstaunt diese Zurückhaltung der Patienten. Für sie ist das ein Indiz dafür, dass die allermeisten Patienten in Deutschland trotz des verbrieften Rechts auf eine Zweitmeinung in der Mehrzahl auf die Aussage des ihnen meist bekannten ersten Arztes vertrauen.
Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften